Alkohol-Abstinenznachweis

Abstinenznachweis bei Alkoholauffälligkeiten

In der Vergangenheit reichten in den meisten Fällen Leberwerte vom Hausarzt aus, um so seine Alkoholabstinenz nachzuweisen. Diese Form der Screenings ist bereits seit 2009 veraltet und wird nicht mehr akzeptiert. Die Kriterien an den MPU-Abstinenznachweis werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt 2014) und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Somit zählt zum heutigen Zeitpunkt das Urinscreening und die Alkohol-Haaranalyse zu dem einzig akzeptierten Probenmaterial zum Nachweis einer Alkoholabstinenz, wobei die Entnahme der Befunde ebenfalls nur unter forensisch gesicherten Bedingungen erfolgen muss.

Bei einer MPU wegen Alkohol hängt die Dauer der nachzuweisenden Abstinenz von der Ausprägung Ihrer früheren Alkoholproblematik ab. Wichtige Indikatoren sind z. B. wie viel und wie oft Sie Alkohol getrunken haben, wie viel Promille am Tattag festgestellt wurde, was Ihre Trinkmotive waren und ob Sie trotz negativer Folgen Ihres Alkoholkonsums weiter konsumiert haben. Aus der Aktenlage einer Trunkenheitsfahrt allein lässt sich noch nicht sicher sagen, ob und wie lange Sie Alkoholabstinenz nachweisen müssen. Eventuell kommt für Sie auch ein Konsumverhalten in Betracht, welches als „kontrolliertes Trinken" bezeichnet wird. Bei dieser Form des Konsums müssen erst keine Abstinenznachweise zum Bestehen der MPU erbracht werden.

Wie ist eine Abstinenz in der MPU zu belegen?

Indem Sie im Vorfeld Ihrer MPU an einem Abstinenzkontrollprogramm teilnehmen. Dieses können Sie bei allen Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU-Stellen) durchführen. Außerdem bieten akkreditierte Labore, sowie Ärzte mit entsprechender Fortbildung die so genannte forensische Diagnostik an und können ebenso als Entnahmestelle für Urin- oder Haaranalysen entsprechend der aktuellen MPU-Kriterien genutzt werden.    

Die Überprüfung Ihrer Abstinenz geschieht mit Hilfe von „Screenings“, z. B. mit Haaranalysen oder Urinproben. Bei Drogenscreenings wird Ihr Haar oder Ihr Urin auf diverse Suchtmittel untersucht, entweder einfach oder erweitert, je nachdem ob eine Heroin Vorgeschichte bekannt geworden ist. Bei Alkoholscreenings wird lediglich auf den Abbaustoff Ethylglucuronid (EtG) untersucht.

Sollten alle Screenings im Laufe eines Kontrollprogramms negativ ausfallen (die entsprechende Substanz konnte nicht nachgewiesen werden), dann erhalten Sie eine Abschlussbescheinigung von der durchführenden Stelle und können diese bei Ihrer bevorstehenden MPU vorlegen.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Erstberatung In einem gezielten Gespräch klären wir ab, welcher Einstufung Ihr ehemaliges Konsumverhalten zuzuordnen ist und bestimmen entsprechend die (Mindest-)Dauer Ihres Abstinenznachweises. Wir klären ab, ob Sie überhaupt Abstinenznachweis-pflichtig sind, ob 6 - oder 12 Monate ausreichend sind und welches Abstinenzprogramm für Sie das richtige ist.