Wer muss zur MPU?

Wer mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr gestoppt wurde, der muss sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen, es sei denn, er will für immer auf den Führerschein verzichten.

Theoretisch kann bereits bei 1,1 Promille und einer vorhandenen Straftat eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung verlangt werden, was bereits immer häufiger in der Realität passiert, weil die Verwaltungsbehörde hier einen Ermessensspielraum hat, den sie bisher eher so genutzt hat, dass sie kein Gutachten fordert. Auch wer mehrmals im Straßenverkehr mit geringeren Mengen Alkohol im Blut gestoppt wurde, muss zu einer solchen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

Darüber hinaus müssen Menschen zu einer derartigen Begutachtung, die mit Drogen aufgefallen sind und als regelmäßige Drogenkonsumenten gelten, oder von Drogen oder Medikamenten abhängig erscheinen.

Auch bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Führerscheinstelle eine psychologische Untersuchung verlangen. Wer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geht, kann sich eine beliebige, zugelassene (von den Landesbehörden anerkannte) Begutachtungsstelle für Fahreignung auswählen, das heißt, er kann in Hamburg, Berlin, München oder anderen Städten zur Begutachtung erscheinen, unabhängig von dem eigenen Wohnort, und er kann sich begutachten lassen, so oft er will, wobei eine unter Umständen vom Gericht verordnete Sperrfrist des Führerscheins zu beachten ist. Die betreffende Person muss die Fahrerlaubnisbehörde unterrichten, welche Stelle mit der Medizinisch- Psychologischen Begutachtung zu beauftragen ist.

Der wichtigste Teil bei der Untersuchung ist schließlich das Gespräch mit dem Psychologen. Die Befragung durch den Psychologen bei einer MPU umfasst Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahrereignung von Bedeutung sind, das heißt, dass es bei Trunkenheitsfahrten in der Regel um weite Teile der eigenen Persönlichkeit geht. Auch wenn Befragungen zur gesamten Persönlichkeit häufig, auch aus wissenschaftlicher und juristischer Perspektive, kritisiert werden, so sind sie doch Realität. Die Kosten für ein Gutachten bei einer Auffälligkeit im Straßenverkehr müssen vom Klienten stets selbst getragen werden. Dazu kommen die Kosten für die regelmäßige Überprüfung des Urins bzw. Haare auf Suchtstoffe bei einer akkreditierten Entnahmestelle in einem davor vertraglich vereinbarten Zeitraum. An dieser Stelle schleichen sich bereits erste Fehler ein, weil sich viele betroffene im Vorfeld keiner Beratungsstelle anvertrauen und dann entweder den falschen Screening - Zeitraum wählen, oder in keinem von der MPU anerkanntem Labor die Analysen abgeben. Hier sei angemerkt, dass zahlreiche Klienten ganz ohne Analysen zur Begutachtung erscheinen, was ebenso problematisch ist. Die Vorlage der Befunde basiert aber auf Freiwilligkeit. Grundsätzlich sollte jeder Laborbefunde erheben lassen (bei Alkohol- & Drogenauffälligkeit) in der Regel mindestens 6 - 12 Monate.

Bereits eine MPU gehabt, aber ohne Erfolg?

Wer ein negatives Gutachten erhält, kann selbst entscheiden, ob er es zu der Führerscheinstelle schickt, in der Regel wird man ein negatives Gutachten nicht an die Führerscheinstelle zurücksenden, da es sonst in die Führerscheinakte kommt. Eine Ausnahme können negative Gutachten bilden, die nur aus dem Grund negativ sind, das die Dauer der Abstinenz noch nicht ausreichend lang ist. Ein negatives Gutachten kann bei der nächsten MPU ein positiver Pluspunkt sein, weil alle anderen Fragen schon erfolgreich in dem Gutachten abgehandelt wurden.

In jedem Fall sollten Sie einen Experten prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, ihr negatives Gutachten bei der Führerscheinstelle einzureichen. Dieser Experte kann aber nicht ihr Rechtsanwalt sein, denn ein MPU-Gutachten ist kein juristisches, sondern ein psychologisches Gutachten.

Nach einem negativen Gutachten kann jeder bei derselben oder einer anderen Begutachtungsstelle ein neues Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen. Wurde das alte negative Gutachten nicht zur Führerscheinstelle geschickt, so liegt dieses negative Gutachten dem Gutachter bei der nächsten Begutachtung nicht vor. Auch wenn es gar nicht zur Begutachtung gekommen ist, weil man es z.B. versäumt hat rechtzeitig einen Termin auszumachen, oder man hat die Kosten für die Untersuchung nicht aufgebracht, so wird Ihre Akte in beiden Fällen zur Führerscheinstelle zurück gesandt und die Behörde erhebt in den meisten Fällen erneut die Gebühr für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sollte kein Gutachten vorgelegt werden. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die Begutachtungsstellen bei einem negativen Gutachten am Schluss oft eine Empfehlung schreiben, nach welcher Zeitspanne sich erst eine erneute Begutachtung lohnt. Prinzipiell kann jeder bei einem negativen Gutachten unmittelbar ein neues Gutachten bei derselben oder einer anderen Stelle erstellen lassen, jedoch limitieren die gutachterlichen Empfehlungen die Aussichten auf eine erfolgreiche Begutachtung erheblich.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Zur Erstberatung Sollten Sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher sein, ob Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines MPU-Gutachtens anordnet, dann wenden Sie sich gerne an uns und wir erläutern Ihre gegenwärtige Situation im kostenlosen Erstgespräch. Verschaffen Sie sich Gewissheit, um Ihre nächsten Schritte zu planen.