Screenings auf Medikamente

Abstinenznachweis bei Medikamentenmissbrauch

Problematisch sind unter anderem Fälle, in denen der Betroffene aufgrund von Erkrankungen z.B. ärztlich verschriebene (morphinhaltige) Präparate zur Linderung von Schmerzen oder ähnliches einnehmen müssen. Es gibt Betroffene die nicht in der Lage wären, ohne die Einnahme dieser Schmerzmittel ein Fahrzeug zu führen. Aus der Anlage der Fahrerlaubnisverordnung ergibt sich, dass die Fahreignung auch durch die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln ausgeschlossen sein kann, soweit hierdurch die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen erheblich beeinträchtigt ist. Damit ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Einnahme von Arzneimitteln die Leistungsfähigkeit fahreignungsrelevant herabgesetzt wird.

Es muss nämlich konkret gefragt werden, ob und inwieweit die Fahreignung aus verkehrsmedizinischen und- psychologischen Sicht beeinträchtigt ist oder ob ggf. eine missbräuchliche Medikamenteneinnahme vorliegt. Folglich muss bei solchen Sachverhalten stets eine Einzellfallbeurteilung stattfinden. Dementsprechend muss gefragt werden, ob bspw. die Einnahme von Arzneimitteln verkehrsrelevante Auswirkungen mit sich bringt, ob eine Grunderkrankung vorliegt usw. Auch soll Berücksichtigung finden, inwieweit z.B. die Medikamenteneinnahme überwacht wird und ob der Betroffene das Gefährdungspotential ausreichend einschätzen kann. Wir können mit Ihnen im Vorfeld klären, welche Kriterien Sie zu erfüllen haben um die MPU zu bestehen.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Erstberatung Mit unserer Hilfe können Sie Ihre MPU-Hypothese bestimmen lassen und entsprechend das richtige Abstinenzprogramm wählen. Wir klären ab, ob Sie überhaupt Abstinenznachweise erheben müssen, ob 6 - oder 12 Monate ausreichend sind und welches Probenmaterial für Sie geeignet ist.