MPU (bestehen) ohne Abstinenznachweis?

Bei einer MPU wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten wird meist ein sogenannter „Abstinenznachweis“ gefordert. Hierzu bleiben erfahrungsgemäß viele offene Fragen. Kann man eine MPU ohne Abstinenznachweise bestehen? Und wie lange muss man Abstinenz nachweisen? Da jeder Betroffene eine eigene Vorgeschichte vorzuweisen und damit auch eine individuelle Ausprägung seines persönlichen Konsumverhaltens hat, lassen sich diese Fragen auch nicht Pauschal beantworten.

Um genau sagen zu können, wie lange man seine Abstinenz nachweisen muss, bedarf es im Vorfeld einer genauen Bestimmung der sogenannten "Hypothese", denn davon hängt letztendlich die von Ihnen geforderte Abstinenzdauer ab. Folgende Hypothesen sind bei einer MPU-Alkoholfragestellung möglich:

Hypothesen einer MPU (Alkohol) Bezeichnung
"Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt." Hypothese A1
"Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol." Hypothese A2
"Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass [sic] von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann." Hypothese A3
"Beim Klienten besteht keine unkontrollierte Kopplung bestimmter Trinkanlässe mit dem Führen eines Fahrzeugs (mehr)." Hypothese A4
"Der Klient weist im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholmissbrauch keine die Fahreignung ausschließenden medizinischen Beeinträchtigungen auf." Hypothese A5
"Beim Klienten bestehen keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen." Hypothese A6
"Die festgestellten Defizite des Klienten sind durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer genügend beeinflussbar." Hypothese A7

Bei einer MPU wegen Drogen sind folgende Hypothesen möglich:

Hypothesen einer MPU (Drogen) Bezeichnung
"Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutische [sic] unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt." Hypothese D1
"Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich im missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen gezeigt hat. Sie wurde problemangemessen aufgearbeitet und Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten." Hypothese D2
"Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor. Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprozess hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt." Hypothese D3
"Es liegt ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor. Eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss kann auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermieden werden." Hypothese D4
"Es liegen im Zusammenhang mit früherem Drogenkonsum keine organischen, psychiatrischen und/oder Anpassungsstörungen vor, die die Fahreignung ausschließen." Hypothese D5
"Es bestehen nach früherem Drogenkonsum keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen." Hypothese D6
"Die festgestellten Defizite des Klienten sind durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer genügend beeinflussbar." Hypothese D7

Je nachdem welcher Hypothese man zugehörig ist, fallen entsprechend unterschiedlich die Kriterien an die Dauer der Abstinenznachweise aus. So besteht die Möglichkeit eine MPU gänzlich ohne Abstinenznachweise zu bestehen, wenn denn das vorherliegenede Konsumverhalten ein in Zukunft kontrolliertes Trinken nicht ausschließt. Schon geläufiger sind Fälle, bei denen mindestens 6 Monate Abstinenznachweise gefordert werden und bei schwierigeren Fällen auch bis zu einem Jahr. Keinesfalls sollten Sie selbst und ohne fachliche Hilfe entscheiden, wie lange die Abstinenz nachgewiesen werden sollte.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Erstberatung Mit unserer Hilfe können Sie Ihre MPU-Hypothese bestimmen lassen und entsprechend das richtige Abstinenzprogramm wählen. Wir klären ab, ob Sie überhaupt Abstinenznachweise erheben müssen, ob 6 - oder 12 Monate ausreichend sind und welches Probenmaterial für Sie das richtige ist.